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   VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16 A   

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VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16 A (https://dejure.org/2017,58668)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.10.2017 - 34 L 700.16 A (https://dejure.org/2017,58668)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 34 L 700.16 A (https://dejure.org/2017,58668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 30 Abs 1 AsylVfG 1992, § 30 Abs 2 AsylVfG 1992, § 36 Abs 3 S 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG
    Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbegehrens; (keine) Verfolgung der Palästinenser im Libanon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Berlin, 10.07.2017 - 34 K 197.16

    Asylanerkennung eines Palästinensers wegen Verfolgung in Libyen

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Die Beeinträchtigungen der Antragstellerin, die sich aus den allgemeinen Lebensbedingungen oder der medizinischen Versorgungslage im Libanon ergeben, sind grundsätzlich nicht an § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG zu messen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, bei juris Rn. 32; s. auch VG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2017 - VG 34 K 197.16 A -, bei juris Rn. 54).

    Zwar können unter bestimmten Umständen auch prekäre Lebensbedingungen eine Verletzung von Art. 3 EMRK und damit ein Abschiebungsverbot begründen (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland, no. 30696/09 -, Rn. 250 ff.; s. auch VG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2017, a.a.O., bei juris Rn. 76).

  • VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17

    Abschiebung eines palästinensischen Staatsangehörigen; Verfolgungsgefahr im

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Trotz der als prekär einzustufenden Verhältnisse in den palästinensischen Flüchtlingslagern (vgl. Lagebericht, a.a.O., S. 12) ist es für Palästinenser im Libanon noch möglich - sofern keine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen ist - die elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. August 2017 - VG 34 K 274.14 A -, Entsch.-Abdr. S. 10 ff.; VG Berlin, Beschluss 25. September 2017 - VG 34 L 1380.17 A -, Entsch.-Abdr. S. 5).

    Es bestehen - trotz der zusätzlichen Belastung durch einreisende Palästinenser aus Syrien - aber keine Anhaltspunkte dafür, dass über diese Hilfsleistungen die Grundversorgung nicht mehr gesichert wäre (vgl. ebenda, S. 26, wonach das UNRWA trotz Unterfinanzierung selbst für nicht registrierte Palästinaflüchtlinge in vielen Fällen - "in most cases" - noch Unterstützung anbieten konnte; vgl. auch Danish Immigration Service, a.a.O., S. 28 ff., wonach das UNRWA weiterhin die bisherigen Unterstützungsleistungen bietet, allerdings diese auf mehr Personen aufgeteilt werden müssen; VG Berlin, Beschluss vom 25. September 2017, a.a.O., Entsch.-Abdr. S. 5).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Zwar können unter bestimmten Umständen auch prekäre Lebensbedingungen eine Verletzung von Art. 3 EMRK und damit ein Abschiebungsverbot begründen (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland, no. 30696/09 -, Rn. 250 ff.; s. auch VG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2017, a.a.O., bei juris Rn. 76).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Die Beeinträchtigungen der Antragstellerin, die sich aus den allgemeinen Lebensbedingungen oder der medizinischen Versorgungslage im Libanon ergeben, sind grundsätzlich nicht an § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG zu messen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, bei juris Rn. 32; s. auch VG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2017 - VG 34 K 197.16 A -, bei juris Rn. 54).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Wenn - wie vorliegend - gefahrerhöhende Umstände in der Person des Betroffenen fehlen, ist eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit dann anzunehmen, wenn der Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - C-285/12 -, bei juris Rn. 30).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Die Antragstellerin kann im Hinblick auf die allgemeinen Lebensbedingungen, insbesondere die wirtschaftlichen Existenzbedingungen und die damit zusammenhängende Versorgungslage im Libanon, keinen Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14/10 -, bei juris Rn. 22f.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Die Abschiebung eines Ausländers in Nicht-Vertragsstaaten ist danach unzulässig, wenn ihm dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht oder wenn im Einzelfall andere in der EMRK verbürgte, von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannte Menschenrechtsgarantien in ihrem Kern bedroht sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34/99 -, bei juris Rn. 11).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    'M''Bodj' - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Anhaltspunkte dafür, dass der jungen und gesunden Antragstellerin - im Unterschied zur übrigen Bevölkerung des Libanon oder anderen dort lebenden Palästinensern - eine notwendige medizinische oder sonstige humanitäre Versorgung gezielt vorenthalten würde, liegen nicht vor (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - C-542/13 -, bei juris Rn. 41).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Sonderbehandlung eine gegen das Volkstum oder andere persönliche Merkmale gerichtete Motivation des Staates zugrundeliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1985, - BVerwG 9 C 45.84 -, bei juris Rn. 11, 13).
  • OVG Sachsen, 20.01.2016 - 5 A 163/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Asyl, Flüchtlingsschutz, Libanon;

    Auszug aus VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
    Denn nach den Umständen des Einzelfalls ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass die Antragstellerin alsbald nach ihrer Rückkehr in Libanon mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine extreme Gefahrenlage geraten wird, die durch Abschiebungsschutz abzuwenden wäre (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 A 163/15.A -, bei juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 22.05.2017 - AN 9 K 16.31190

    Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers

  • VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 9 K 16.31974

    Palästinenser sind im Libanon nicht allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit

  • VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636

    Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht

  • VG Düsseldorf, 13.01.2017 - 17 K 11664/16
  • VG Magdeburg, 19.05.2017 - 9 A 761/16

    Kein Abschiebungsverbot für weibliche palästinensische Volkszugehörige aus dem

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

  • VG Minden, 04.07.2016 - 10 L 898/16

    Asylantrag, Abweisung als offensichtlich unbegründet; Richtlinie, unmittelbare

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 23 L 337.16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; offensichtlich

  • VG Düsseldorf, 15.12.2015 - 5 L 3947/15
  • VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Palästinensers aufgrund der Möglichkeit des

  • VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21

    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer

    Aufgrund von Art. 46 Abs. 6 und Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU ist die Vorschrift so auszulegen, dass ein Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 Buchst. a) bis g), i) oder j) der Richtlinie 2013/32/EU aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 12.10.2017, 34 L 700.16 A, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 30.11.2018 - 31 L 682.18

    Asylrecht: Verbindung der Abschiebungsandrohung mit der Ablehnung des

    Unter § 30 Abs. 1 AsylG können daher unionsrechtskonform nur noch die in der Neufassung der Verfahrensrichtlinie genannten Sachverhalte subsumiert werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris, Rn. 7).
  • VG Hamburg, 21.10.2022 - 8 AE 3471/22

    Erfolgloser Eilantrag eines irakischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung

    Aufgrund von Art. 46 Abs. 6 und Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU ist die Vorschrift so auszulegen, dass ein Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 Buchst. a bis g, i oder j der Richtlinie 2013/32/EU aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 12.10.2017, 34 L 700.16 A, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 17.04.2020 - 38 L 251.20

    Corona-Pandemie gefährdet Existenzsicherung der georgischen Bevölkerung nicht,

    Der Offensichtlichkeitsgrund ist allerdings entsprechend der Vorgaben der Art. 46 Abs. 6, Art. 32 Abs. 2 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU so auszulegen, dass ein Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 lit. a)-g), i), j) Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 30.10.2020 - 38 L 440.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Der Offensichtlichkeitsgrund ist allerdings entsprechend der Vorgaben der Art. 46 Abs. 6, Art. 32 Abs. 2 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU so auszulegen, dass ein Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 lit. a)-g), i), j) Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 10.11.2021 - 31 L 188.21
    Außerdem ist die Vorschrift entsprechend der Vorgaben aus Art. 46 Abs. 6 und Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU so auszulegen, dass ein Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 Buchst. a bis g, i oder j der Richtlinie 2013/32/EU aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. u.a. VG Berlin, Beschlüsse vom 28. April 2021, a.a.O., vom 18. März 2021, a.a.O., vom 14. August 2020, a.a.O., vom 15. April 2020, a.a.O., vom 1. April 2020, a.a.O., vom 30. November 2018 - VG 31 L 682.18 A -, juris Rn. 15, und vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 12.01.2021 - 38 L 633.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung

    Die Vorschrift ist allerdings darüber hinaus auch entsprechend der Vorgaben der Artt. 46 Abs. 6, 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Asylverfahrensrichtlinie) so auszulegen, dass ein Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 lit. a bis g, i oder j der Asylverfahrensrichtlinie aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 18.03.2021 - 38 L 92.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Die Vorschrift ist allerdings darüber hinaus auch entsprechend der Vorgaben der Artt. 46 Abs. 6, 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Asylverfahrensrichtlinie) so auszulegen, dass ein Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 lit. a bis g, i oder j der Asylverfahrensrichtlinie aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 30.01.2020 - 38 L 549.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Die Vorschrift ist allerdings darüber hinaus auch entsprechend der Vorgaben der Artt. 46 Abs. 6, 32 Abs. 2 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Asylverfahrensrichtlinie) so auszulegen, dass ein Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann, wenn einer der in Art. 31 Abs. 8 lit. a bis g, i oder j der Asylverfahrensrichtlinie aufgeführten Umstände vorliegt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - VG 34 L 700.16 A -, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 31.05.2018 - 4 L 307/18

    Asylrecht

    Denn § 30 Abs. 3 Nr. 5 Var. 3 AsylG wäre insoweit zu weit gefasst und europarechtskonform im Lichte des Art. 32 Abs. 2 i.V.m. Art. 31 Abs. 8 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes auszulegen bzw. aufgrund des Anwendungsvorranges des Europarechts nicht anzuwenden (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 07. Mai 2018 - VG 4 L 280/18 -, Entsch.-Abdr. S. 3; VG Berlin, Beschluss vom 1. September 2017 - VG 34 L 662.17 A -, Entsch.-Abdr. S. 3, unter Verweis auf VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 5 L 3947/15.A -, bei juris, Rn. 20 ff. sowie VG Minden, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 10 L 898/16.A -, bei juris, Rn. 23 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 34 L 700.16 A -, Rn. 7, juris).
  • VG Hamburg, 17.07.2023 - 8 AE 2931/23

    Irak: Voraussetzungen für Ablehnung als offensichtlich unbegründet

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